Ernährungstherapie bei Unverträglichkeiten
Die jeweilige Diagnose stellt ein Gastroenterologe mittels eines H 2 Atemtest. Anschließend kommen Sie in meine Praxis zur Ernährungsberatung.
Um Ihr körperliches Wohlbefinden wiederherzustellen, berate ich Sie zu Ihrer Unverträglichkeit so lange es erforderlich ist. Mithilfe eines Ernährungsprotokolles, das auftretende Symptome nach der Nahrungsaufnahme dokumentiert, können weitere mögliche Zusammenhänge der Unverträglichkeit festgestellt werden.
In der Ernährungsberatung wird genau besprochen, wie Sie sich trotz Unverträglichkeit ausgewogen und gut weiterernähren können. Sie erhalten von mir ausführliche Informationen mit beispielsweise einer Mengentabelle, auf der der Fruchtzucker- oder Milchzuckergehalt in Milligramm angegeben ist, Schonkost Essplan mit Rezeptideen, die Sie gut vertragen. Konkrete Einkaufsempfehlungen und Verpackungsbeispiele geben Ihnen einen klaren Rahmen und Ihr empfindlicher Magen-Darm kommt wieder ins Gleichgewicht.
Kostenzuschüsse
Patienten liefern eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder Rezept nach § 43 SGB V vor dem ersten Termin per Email zur Bearbeitung des Kostenvoranschlages. Ihren individuellen Zuschuss können Sie bei uns erfragen. Es werden maximal 5 Beratungen von den Gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst, Betriebskrankenkassen (BKKs) übernehmen häufig 85 bis 100 Prozent der Kosten. Private Krankenkassen zahlen individuell nach Antragsstellung.