Ziele der präventiven Ernährungsberatung = Vermeidung von Fehl- und Mangelernährung (Untergewicht) und Reduktion von Übergewicht
- Stärkung der Motivation und Handlungskompetenz zu einer Ernährungsumstellung
- Gesundheitsförderndes Ernährungs- und Bewegungsverhalten
- Angemessene Gewichtsreduktion und Stabilisierung
- Förderung des bedarfsgerechten Ernährungsverhaltens
- Optimierung des Koch- und Einkaufsverhaltens unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und der Alltagssituation
Die Ernährungsberatung wird im Rahmen der Leistungen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung (§ 20 SGB V) von den Krankenkassen zum Teil erstattet. Viele Krankenkassen zahlen für max. 3 Beratungen bis zu 80% der Kosten. Der zu zahlende Eigenanteil ergibt sich folglich aus der Anzahl der Beratungen und dem Zuschuss der Krankenkasse. Es ist kein Arztbesuch im Vorfelde notwendig.