Rufen Sie uns an! 040 82294483|info@ihre-ernaehrungsberatung-hamburg.de

Nutzen auch Sie die Ernährungsberatung nach § 20 SGB V!

Ziele der präventiven Ernährungsberatung = Vermeidung von Fehl- und Mangelernährung (Untergewicht) und Reduktion von Übergewicht

  •  Stärkung der Motivation und Handlungskompetenz zu einer Ernährungsumstellung
  •  Gesundheitsförderndes Ernährungs- und Bewegungsverhalten
  • Angemessene Gewichtsreduktion und Stabilisierung
  •  Förderung des bedarfsgerechten Ernährungsverhaltens
  • Optimierung des Koch- und Einkaufsverhaltens unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und der Alltagssituation

Die Ernährungsberatung wird im Rahmen der Leistungen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung (§ 20 SGB V) von den Krankenkassen zum Teil erstattet. Viele Krankenkassen zahlen für max. 3 Beratungen bis zu 80% der Kosten. Der zu zahlende Eigenanteil ergibt sich folglich aus der Anzahl der Beratungen und dem Zuschuss der Krankenkasse. Es ist kein Arztbesuch im Vorfelde notwendig.

 

 

By |2018-12-06T20:01:36+01:0014. Oktober 2016|
Dürfen wir Cookies verwenden, um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können? (Details in unserer → Datenschutzerklärung) Okay