Als Service steht der Download der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung für Sie bereit. Diese lassen Sie sich von Ihrem Arzt ausfüllen und senden sie im Anschluss an uns. Wir übernehmen die Bearbeitung des Kostenvoranschlages bei Ihrer Kasse kostenfrei für Sie.
In der Regel werden 5 Beratungen mit 127-180 Euro von den Gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Betriebskrankenkassen (BKKs) übernehmen häufig 85 bis 100 Prozent der Kosten. Bei Privaten Krankenkassen, als auch Beihilfe, ist die Bezuschussung u.a. vom abgeschlossenem Vertrag abhängig. Weitere Informationen zum Eigenanteil zur Therapie erhalten Sie konkret von uns.